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Videostandüberwachung

 

Kontaktdaten

BTL next GmbH
Dirnismaning 26
85748 Garching (bei München)
Tel. +49 89 3547600
Fax +49 89 35476029

muenchen@btl-x.de
www.btl-x.de

Rechnungstellung durch

BTL next GmbH

Bestell- und Lieferbedingungen

Hinweis: Es wird von einer Montage der Kameras an einer vorhandenen Traversenkonstruktion oder an einer Standard-Messestellwand im Innenbereich ausgegangen. Sollten Sie eine andere Montageart wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Regiestunden für aufwändige Verkabelungen (z.B. mehrstöckiger Messestand) werden mit 65,00 €/h zzgl. berechnet.

Strombedarf: Für die Installation wird ein einzeln abgesicherter Stromanschluss Schuko 3 kW benötigt. Dieser ist vom Kunden bereit zu stellen und kann separat über die Messe bestellt werden.

Hilfsmittel: Für das Ausrichten der Kameras bei Traversenmontage wird ein Gelenksteiger oder Personengenie benötigt. Dieser ist vom Kunden zur Verfügung zu stellen, ansonsten wird eine Pauschale von 220,00 EUR erhoben.

Voraussetzung für die Leistungserbringung ist das Ausfüllen und Unterschreiben eines gesonderten "Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten" durch den Aussteller. Die hierzu erforderlichen, angegebenen Ausstellerdaten sind sachlich richtig und werden zur Benennung des datenschutzrechtlich Verantwortlichen gemäß Art. 24, 4 Nr. 7 EU-DSGVO verwendet.

Der Kunde erhält von uns Hinweisschilder nach DIN 33450 für den erforderlichen Hinweis auf die Videoüberwachung. Diese sind vom Kunden deutlich sichtbar am Stand anzubringen.

Eine Sichtung des Materials, z.B. im Falle eines Diebstahles, wird mit 70,00 EUR pro Sichtungsstunde berechnet. Die Sichtung erfolgt durch unser Fachpersonal. Der Kunde, sowie nach dessen Wunsch die Polizei und / oder Schadensversicherungen erhalten im Falle des Verdachts einer Straftat den relevanten Ausschnitt der Aufzeichnung auf einem geeigneten Medium. Sollte es bis 72 Stunden nach offiziellem Messeende zu keiner Meldung des Kunden an den technischen Ansprechpartner kommen, die eine Sichtung veranlasst, werden die Kamera-Aufzeichnungen ungesichtet nach Ablauf von 96 Stunden nach offiziellem Messeende aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.

Die Aufzeichnung beginnt mit der Inbetriebnahme des Systems während der Aufbauphase, in der Regel 24 Stunden vor offiziellem Messebeginn, und endet in der Abbauphase, in der Regel bis 21:00 Uhr nach offiziellem Messende, oder nach Vereinbarung.

Eingehende Bestellungen können grundsätzlich bis 14 Tage vor Messebeginn berücksichtigt werden. Angebot freibleibend solange der Vorrat reicht, gültig nur für Messen der Messe München GmbH auf dem Messegelände der Messe München. Zumutbare technische Änderungen vorbehalten.

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